BAFA-Förderung für Holzheizungen: So beantragen Sie Zuschüsse für Ihren Naturzugkessel

BAFA-Förderung für Holzheizungen: So beantragen Sie Zuschüsse für Ihren Naturzugkessel

Die Zuschüsse für Holzheizungen – einschließlich Naturzugkesseln (Holzvergaserkessel) – werden 2025 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) über KfW und BAFA vergeben. Ziel ist der Austausch alter fossiler Heizsysteme gegen nachhaltige Biomasseanlagen. Gefördert werden Scheitholz-, Pellets- und Holzvergaseranlagen, sofern sie strenge technische Anforderungen erfüllen. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für klimafreundliches Heizen und unterstützt Eigenheimbesitzer mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 70 % der Investitionskosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 70 % Förderung (plus 2.500 € Emissionsbonus) möglich
  • 30 %
    Basiszuschuss
    , 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 30 % Einkommensbonus
  • 30.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit förderfähig
  • Nur effiziente Biomasseanlagen mit < 2,5 mg/m³ Feinstaub werden bezuschusst
  • Antragstellung über KfW- oder BAFA-Portal vor Auftragsvergabe erforderlich

Wie hoch ist die Förderung für Holzheizungen 2025?

Die Förderung für Holzheizungen beträgt 2025 bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ergänzt um einen Emissionsbonus von 2.500 €, wenn die Anlage weniger als 2,5 mg/m³ Feinstaub ausstößt.

Förderhöhe für Holzheizungen 2025

Die Förderung für Holzheizungen setzt sich aus mehreren Bonusstufen zusammen. Der Basiszuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Wird eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzt, erhöht der Klimageschwindigkeitsbonus die Förderung um weitere 20 %. Für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr kann der Einkommensbonus zusätzliche 30 % bringen. Ein weiterer Zuschlag von 2.500 € wird als Emissionsbonus gewährt, wenn das Gerät besonders emissionsarm arbeitet und weniger als 2,5 mg/m³ Feinstaub emittiert.

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Damit lassen sich insgesamt bis zu 70 % Zuschuss erzielen. Bei maximal 30.000 € anrechenbaren Investitionskosten ergibt das einen Förderbetrag von bis zu 21.000 € pro Wohneinheit. Diese Zuschüsse gelten sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen, sofern die Anforderungen der BEG EM erfüllt werden. Besonders attraktiv ist die Förderung für Umrüstungen im Bestand, da alte fossile Heizungen vollständig ersetzt werden.

Bonusart Zuschusshöhe Voraussetzung
Basiszuschuss 30 % Förderfähige Biomasseanlage
Klimageschwindigkeitsbonus + 20 % Austausch fossiler Heizung
Einkommensbonus + 30 % Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
Emissionsbonus 2.500 € Feinstaub < 2,5 mg/m³

Technische Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind nur Holzheizungen, die klar definierte technische Mindeststandards erfüllen. Dazu gehört, dass sie mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen und einen Wirkungsgrad von über 81 % aufweisen. Der Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte ist zwingend erforderlich und erfolgt anhand der BAFA- oder KfW-Liste förderfähiger Biomasseanlagen. Für Scheitholz- und Holzvergaserkessel gilt eine Pufferspeicherpflicht, um Energieverluste zu minimieren. Zudem ist ein hydraulischer Abgleich durch den Installationsbetrieb vorgeschrieben.

Wer eine alte fossile Heizung ersetzt, muss die neue Anlage mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe kombinieren, um die Warmwasserbereitung sicherzustellen. Nur zentral betriebene Heizsysteme sind zulässig. Einzelöfen oder Raumheizgeräte fallen nicht unter die förderfähigen Systeme. Die technischen Anforderungen sichern, dass die Förderung tatsächlich zu nachhaltigen, effizienten und emissionsarmen Heizsystemen führt.

Antragstellung über KfW und BAFA

Die Beantragung der Förderung erfolgt ausschließlich digital über die Online-Portale von KfW oder BAFA im Programmteil BEG EM. Vor dem Antrag müssen Eigentümer die technische Projektbeschreibung und Kostenvoranschläge mehrerer Fachbetriebe vorlegen. Erst nach Genehmigung darf der Auftrag an den Installationsbetrieb vergeben werden. Eine vorzeitige Auftragsvergabe führt zum Verlust des Anspruchs.

Nach der Umsetzung sind alle Nachweise – darunter Rechnungen, Fotos, Prüfberichte und der hydraulische Abgleich – hochzuladen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt ausgezahlt. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Bundesland und Förderaufkommen mehrere Wochen betragen. Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig und technisch korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Rolle der Energieberatung und Projektplanung

Eine fundierte Vorplanung ist entscheidend für den Fördererfolg. Energieberater oder Heizungsfachbetriebe unterstützen dabei, die passende Holzheizung auszuwählen und die technischen Anforderungen zu erfüllen. Sie erstellen die erforderliche technische Projektbeschreibung und dokumentieren Wirkungsgrad, Pufferspeichergröße sowie Emissionswerte. Zudem prüfen sie, ob die Anlage auf der BAFA-Liste der förderfähigen Biomasseanlagen steht.

Fachkundige Planung kann nicht nur Fördermittel sichern, sondern auch die Betriebskosten langfristig senken. Denn optimal dimensionierte Anlagen arbeiten effizienter und verursachen weniger Emissionen. Eigentümer profitieren dadurch doppelt – durch Zuschüsse und durch niedrigere Heizkosten.

Hinweise für Naturzugkessel (Holzvergaserkessel)

Naturzugkessel zählen zu den Scheitholz- und Holzvergaserkesseln und gelten damit als förderfähige Biomasseanlagen. Voraussetzung ist, dass sie als zentrales Heizsystem betrieben werden und in der offiziellen BAFA- oder KfW-Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt sind. Nur Modelle, die die strengen Abgasgrenzwerte einhalten, werden berücksichtigt. Diese Grenzwerte stellen sicher, dass Feinstaubemissionen stark reduziert werden und die Umweltbilanz verbessert wird.

Naturzugkessel mit hohem Wirkungsgrad und Pufferspeicherpflicht erfüllen die Anforderungen meist problemlos. Dennoch sollte vor Antragstellung geprüft werden, ob alle technischen Nachweise vorhanden sind. Besonders für ältere Gebäude kann der Umstieg auf einen Naturzugkessel eine wirtschaftlich attraktive Lösung sein, da die Anschaffungskosten im Verhältnis zu Pelletsystemen geringer ausfallen.

Kombination mit anderen erneuerbaren Energien

Um die Effizienz weiter zu steigern, verlangt die BEG EM-Förderrichtlinie häufig eine Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpentechnik. Diese Hybridlösungen verbessern die Wärmeausbeute und reduzieren die Brennstoffkosten. Die Solaranlage übernimmt an sonnigen Tagen die Warmwasserbereitung, während der Holzvergaserkessel bei höherem Wärmebedarf einspringt. Auch die Nutzung eines Wärmespeichers kann den Energieverbrauch senken.

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In der Praxis führen solche Systeme zu deutlich geringeren Betriebskosten und zu einer stabilen Wärmeversorgung im Winter. Zudem kann der kombinierte Einsatz zu höheren Gesamtförderungen führen, da beide Technologien förderfähig sind. Dadurch amortisiert sich die Investition oft schon nach wenigen Jahren.

Bedeutung der Emissionsgrenzwerte und des Emissionsbonus

Der Emissionsbonus von 2.500 € soll besonders emissionsarme Biomasseanlagen fördern. Er wird gewährt, wenn die Anlage weniger als 2,5 mg/m³ Feinstaub emittiert. Diese Grenzwerte gelten als streng und können nur durch modernste Verbrennungstechnik erreicht werden. Für Hersteller und Installateure bedeutet das eine klare Qualitätsvorgabe. Eigentümer profitieren von einem doppelten Vorteil: einerseits von einer finanziellen Prämie, andererseits von einer saubereren Verbrennung, die weniger Wartung erfordert.

Der Bonus verdeutlicht die politische Zielrichtung, fossile Heizsysteme nicht nur zu ersetzen, sondern durch wirklich saubere Alternativen zu ersetzen. Daher sind Emissionsprüfberichte und technische Zertifikate zwingend Teil des Antragsverfahrens.

Fazit

Die Förderung für Holzheizungen und Naturzugkessel 2025 ist eine attraktive Möglichkeit, klimafreundlich zu heizen und hohe Zuschüsse zu erhalten. Mit bis zu 70 % Förderquote plus 2.500 € Emissionsbonus lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energie doppelt. Wer frühzeitig plant, technische Anforderungen erfüllt und den Antrag korrekt stellt, kann erhebliche Kosten sparen und gleichzeitig zur Energiewende beitragen.

Quellen zur BAFA-Förderung für Holzheizungen (Biomasse):

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