Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

Der Schornsteinfeger gilt als Glücksbringer – doch seine Arbeit ist weit mehr als nur ein Symbol. Seit Jahrhunderten sorgt er für Brandschutz, sichere Heizungsanlagen und saubere Luft. Auch heute bleibt seine Tätigkeit gesetzlich geregelt: In bestimmten Fällen ist der Besuch Pflicht, in anderen freiwillig. Wer Hausbesitzer ist, sollte genau wissen, wann der Schornsteinfeger kommen muss, welche Kosten anfallen und welche Bußgelder drohen können.

Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?
Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Feuerstättenschau ist für alle abgaserzeugenden Heizungen gesetzlich vorgeschrieben.
  • Seit 2013 können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger frei wählen.
  • Bei Wärmepumpen oder anderen emissionsfreien Heizungen besteht keine Pflicht.
  • Die Kosten richten sich nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).
  • Bis zu 20 % der Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden.

Wann ist der Schornsteinfeger Pflicht?

Der Schornsteinfeger ist immer dann Pflicht, wenn eine Heizung Abgase erzeugt – etwa bei Öl-, Gas-, Pellet- oder Holzöfen. Er überprüft regelmäßig die Feuerstätten, misst Emissionen und stellt den Feuerstättenbescheid aus. Nur bei Heizsystemen ohne Verbrennung, wie Wärmepumpen oder Solarthermie, entfällt die Pflicht.

Der Schornsteinfeger: Tradition mit sicherheitsrelevanter Bedeutung

Seit dem 17. Jahrhundert ist der Schornsteinfeger ein Symbol für Glück – und das nicht ohne Grund. In Zeiten, als Häuser noch aus Holz gebaut waren, schützte seine Arbeit ganze Stadtviertel vor Bränden. Durch regelmäßiges Kehren verhinderte er gefährliche Rußbrände.

Diese Aufgabe hat sich bis heute erhalten: Der moderne Schornsteinfeger sorgt für die Sicherheit von Feuerstätten, Schornsteinen und Heizsystemen. Er prüft, ob Abgasanlagen ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für Bewohner oder Nachbarn darstellen. Zudem leistet er durch seine Arbeit einen Beitrag zum Umweltschutz, indem er Emissionen misst und Grenzwerte überwacht. Auch die Energieeffizienz der Heizungen verbessert sich durch regelmäßige Wartung – das spart Kosten und schützt die Umwelt.

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Hauptaufgaben
und gesetzliche Pflichten des Schornsteinfegers

Die zentrale Aufgabe des Schornsteinfegers bleibt die Feuerstättenschau. Dabei kontrolliert er, ob Heizungen und Abgasanlagen sicher betrieben werden können. Grundlage hierfür ist der Feuerstättenbescheid, der verbindliche Fristen und Prüfintervalle festlegt. Er misst Schadstoffe, überprüft Verbrennungsluftzufuhr, Dichtungen und Abgaswege.

Bei Verstößen gegen die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) kann er Anlagen stilllegen oder Nachbesserungen verlangen. Neben diesen Aufgaben bietet der Schornsteinfeger auch Energieberatungen an. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf er Eigentümer bei der energetischen Optimierung von Gebäuden unterstützen. Diese Tätigkeit ergänzt seine klassische Funktion und macht ihn zu einem wichtigen Partner in der Energiewende.

Freie Wahl seit 2013: Das Ende des Schornsteinfeger-Monopols

Bis 2013 waren Hausbesitzer an den Bezirksschornsteinfeger gebunden. Dieses Monopol wurde durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz aufgehoben. Seitdem dürfen Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger frei wählen und Angebote vergleichen. Nur der sogenannte bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bleibt weiterhin für hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau zuständig.

Andere Arbeiten, etwa Kehrungen oder Messungen, können von jedem zugelassenen Betrieb durchgeführt werden. Durch die Marktöffnung profitieren Eigentümer von Wettbewerb und Preisvergleich. Dennoch bleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Fristen beim Hausbesitzer. Er muss selbst dafür sorgen, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten rechtzeitig erfolgen.

Wann ist der Schornsteinfeger Pflicht – und wann nicht?

Eine gesetzliche Pflicht besteht immer dann, wenn eine Heizung Abgase produziert. Dazu zählen Öl-, Gas-, Pellet- und Holzheizungen sowie Kaminöfen. Der Schornsteinfeger prüft hier jährlich, ob die Anlage sicher und umweltgerecht arbeitet.

Bei Wärmepumpen, Elektroheizungen oder Solarthermie entfällt diese Pflicht, da keine Verbrennung stattfindet. Im Neubau oder bei der Installation neuer Abgasanlagen ist der Schornsteinfeger ebenfalls erforderlich. Er kontrolliert, ob Bauvorschriften eingehalten und Anlagen sicher installiert wurden. Erst nach seiner Abnahme darf die Heizung in Betrieb gehen. So wird verhindert, dass unsichere oder falsch installierte Systeme eine Brand- oder Gesundheitsgefahr darstellen.

Kosten und Steuererleichterungen für Hausbesitzer

Die Preise für Schornsteinfegerarbeiten orientieren sich an der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Die Kosten variieren je nach Heizungsart und Art der Prüfung. In der Regel fallen Gebühren für folgende Leistungen an:

Leistung Beschreibung Häufigkeit Kostenrahmen*
Feuerstättenbescheid Kontrolle und Festlegung der Fristen alle 3–5 Jahre 10–30 €
Feuerstättenschau Überprüfung der Feuerstätten alle 1–2 Jahre 40–70 €
Emissionsmessung Kontrolle der Abgaswerte jährlich 30–60 €
Kehrarbeiten Reinigung von Schornsteinen 1–2× jährlich 40–80 €
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*Die genauen Preise variieren regional.

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (2014) dürfen diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten abgesetzt werden – maximal 1.200 € pro Jahr. Wichtig ist, dass Materialkosten in der Rechnung separat ausgewiesen sind und die Zahlung per Überweisung erfolgt. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Auch Mieter dürfen den Schornsteinfegeranteil aus den Nebenkosten steuerlich berücksichtigen.

Bußgelder bei Pflichtversäumnis und neue Verantwortung der Hausbesitzer

Wer die im Feuerstättenbescheid festgelegten Prüfungen versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Der Schornsteinfeger ist gesetzlich verpflichtet, solche Verstöße zu melden. In schweren Fällen kann er sich sogar mit Unterstützung der Polizei Zutritt verschaffen. Seit der Reform 2013 liegt die Verantwortung stärker bei den Eigentümern. Sie müssen selbst sicherstellen, dass alle Prüfungen fristgerecht erfolgen und Mängel behoben werden.

Diese Eigenverantwortung bietet aber auch Vorteile: Hausbesitzer können sich den günstigsten Dienstleister aussuchen, Preise vergleichen und flexibel reagieren. Wer sich für moderne Heizsysteme ohne Verbrennung – etwa Wärmepumpen – entscheidet, profitiert zusätzlich: Hier entfällt die Schornsteinfegerpflicht vollständig, und es entstehen kaum Wartungskosten.

Fazit

Der Schornsteinfeger bleibt eine zentrale Figur für Brandschutz, Effizienz und Umweltschutz. Für alle Heizsysteme mit Verbrennung ist sein Besuch gesetzlich vorgeschrieben. Wer dagegen auf Wärmepumpen oder Solarthermie setzt, spart langfristig Kosten und Bürokratie. Nutzen Sie die freie Wahl Ihres Schornsteinfegers, vergleichen Sie Angebote und bleiben Sie bei allen Fristen auf der sicheren Seite – das schützt Ihr Zuhause und Ihren Geldbeutel gleichermaßen.

Quellen zur Häufigkeit des Schornsteinfegerbesuchs:


10 häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema, wie oft der Schornsteinfeger kommen muss.

Wie oft muss der Schornsteinfeger zur Kehrung und Überprüfung kommen?

Der Schornsteinfeger muss je nach Art der Feuerstätte und des Brennstoffs (z.B. Öl, Gas, feste Brennstoffe) ein- bis mehrmals jährlich zur Kehrung und Überprüfung kommen. Die genauen Intervalle sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt.

Was ist der Unterschied zwischen Kehrung und Überprüfung?

Die Kehrung dient der Entfernung von Ruß und Ablagerungen im Schornstein oder Abgassystem, um Brandschutz und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Die Überprüfung kontrolliert den ordnungsgemäßen Zustand der gesamten Anlage, einschließlich des Schornsteins, der Verbindungsstücke und der Feuerstätte selbst.

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Ändert sich die Häufigkeit je nach Brennstoff?

Ja, die Häufigkeit der Kehrung und Überprüfung hängt stark vom verwendeten Brennstoff ab. Feuerstätten für feste Brennstoffe (wie Holz oder Kohle) müssen in der Regel häufiger gekehrt werden als Anlagen für Gas oder Öl, da sie mehr Ruß erzeugen.

Wie oft muss eine Gasheizung überprüft werden?

Die Abgasanlage einer Gasheizung, die in der Regel sauberer verbrennt, muss meistens einmal jährlich oder alle zwei Jahre überprüft werden. Die genauen Fristen ergeben sich aus der Geräteleistung und den landesspezifischen Vorschriften.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Häufigkeit der Besuche?

Ja, die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regeln die gesetzlichen Pflichten und Intervalle. Diese Gesetze legen fest, wie oft welche Art von Anlage gereinigt und überprüft werden muss, um Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten.

Wer legt fest, wann genau der Schornsteinfeger kommt?

Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger teilt dem Eigentümer die gesetzlich vorgeschriebenen Termine für die Feuerstättenschau und die Abgaswegeüberprüfung mit. Für die Kehrarbeiten können Eigentümer in der Regel einen beliebigen zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen.

Wie oft findet die Feuerstättenschau statt?

Die Feuerstättenschau ist eine umfassende Überprüfung aller Feuerstätten und Abgasanlagen im Gebäude durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Sie muss zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden.

Was passiert, wenn ich den Schornsteinfeger nicht kommen lasse?

Wenn Sie die vorgeschriebenen Arbeiten nicht fristgerecht durchführen lassen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und im Falle eines Brandschadens zu Problemen mit der Versicherung führen. Der Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, dies der zuständigen Behörde zu melden, die dann die Durchsetzung veranlassen kann.

Müssen auch neue oder selten genutzte Anlagen überprüft werden?

Ja, auch neue und selten genutzte Anlagen unterliegen den gesetzlichen Fristen für Kehrung und Überprüfung. Selbst ungenutzte Schornsteine müssen eventuell auf Dichtheit und Verstopfungen kontrolliert werden, um Sicherheitsrisiken auszuschließen.

Sind Kaminöfen und offene Kamine auch betroffen?

Ja, auch Kaminöfen und offene Kamine gelten als Feuerstätten und müssen entsprechend ihrer Nutzung und des Brennstoffs regelmäßig gekehrt und überprüft werden. Bei der Nutzung von festen Brennstoffen sind die Intervalle oft jährlich oder sogar mehrmals pro Jahr.

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