Pelletheizung Verbot 2026? Entwarnung – Erlaubt und gefördert
Wird die Pelletheizung ab 2026 verboten? Diese Frage beschäftigt viele Hausbesitzer seit der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Fakt ist: Die Pelletheizung bleibt erlaubt – sowohl im Neubau als auch im Bestandsbau. Der ursprüngliche Plan, Pelletheizungen nur in Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie zuzulassen, wurde politisch verworfen. Das novellierte GEG 2024 erkennt sie wieder als vollwertiges, erneuerbares Heizsystem an – mit attraktiver Förderung und klaren Rahmenbedingungen.
Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wird die Pelletheizung 2026 verboten?
- Pelletheizung bleibt erlaubt: Das GEG 2024 im Überblick
- Historischer Hintergrund: Der Weg zur Entscheidung
- Förderung der Pelletheizung ab 2024
- Kritikpunkte: CO₂, Feinstaub und Waldnutzung
- Emissionsvergleich: Wie sauber sind Pelletheizungen wirklich?
- Bewertung durch Umweltbundesamt und Fachverbände
- Fazit
- Pelletheizungen bleiben auch 2026 erlaubt – im Neubau und Bestand.
- Das GEG 2024 stuft sie als erneuerbare Heizsysteme ein.
- Förderung ab 2024 wieder deutlich erhöht (bis zu 23.500 €).
- Keine Pflicht zur Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie.
- Kritik bleibt: Feinstaubemissionen und CO₂-Diskussion.
Wird die Pelletheizung 2026 verboten?
Nein. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 sind Pelletheizungen weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt – sowohl im Neubau als auch im Bestandsbau. Sie gelten als Heizsysteme mit 65 % erneuerbarer Wärme und bleiben somit förderfähig.
Pelletheizung bleibt erlaubt: Das GEG 2024 im Überblick
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) schafft Klarheit für alle, die mit Holzpellets heizen oder eine entsprechende Anlage planen. Während der erste Entwurf 2023 vorsah, dass Pelletheizungen nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe installiert werden dürfen, wurde diese Einschränkung nach intensiven politischen Diskussionen gestrichen. Der Bundestag einigte sich auf eine mildere Fassung: Pelletheizungen gelten nun eigenständig als Systeme, die die 65 %-Regel für erneuerbare Energien erfüllen.
Das bedeutet konkret, dass Eigentümer und Bauherren auch künftig frei entscheiden können, ob sie eine Pelletheizung als Hauptwärmeerzeuger einsetzen. Ein Verbot oder Zwang zur Hybridlösung besteht nicht. Damit wird die Technologie weiterhin eine wichtige Rolle im Wärmemarkt spielen – insbesondere für Altbauten, die hohe Heizlasten aufweisen. Diese Häuser profitieren von der hohen Vorlauftemperatur der Pelletheizung und der stabilen Brennstoffverfügbarkeit. Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2023, dass der Gesetzgebungsprozess zur GEG-Novelle fortgeführt werden durfte.
| GEG-Version | Neubau | Bestand |
|---|---|---|
| GEG 2023 | ✅ erlaubt | ✅ erlaubt |
| Erster Entwurf 2023 | ⛔ nur mit Zusatzsystem | ⛔ nur mit Zusatzsystem |
| GEG 2024 (gültig) | ✅ erlaubt | ✅ erlaubt |
Historischer Hintergrund: Der Weg zur Entscheidung
Im Frühjahr 2023 beschloss das Kabinett Scholz die Überarbeitung des GEG, um die Wärmewende voranzubringen. Das Ziel: Jede neue Heizung soll zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Während Wärmepumpen als klare Gewinner galten, geriet die Pelletheizung zeitweise in die Kritik. Der erste Gesetzesentwurf sah vor, dass sie nur noch in Verbindung mit Solarthermie oder Wärmepumpe zulässig wäre. Doch der massive Widerstand von Fachverbänden, Handwerk und Verbrauchern führte zu einer politischen Kehrtwende.
Die Koalitionsfraktionen erarbeiteten eine neue „Formulierungshilfe“, die schließlich in der überarbeiteten GEG-Fassung mündete. Diese hob die strengen Auflagen für Pelletheizungen wieder auf. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde klar: Holz und Pellets erfüllen von sich aus den erneuerbaren Anteil von 65 %, da sie aus Biomasse bestehen. Damit wurde die Pelletheizung offiziell rehabilitiert – ein Ergebnis intensiver politischer Debatten.
Förderung der Pelletheizung ab 2024
Mit der GEG-Novelle ging auch eine umfassende Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einher. Die Pelletheizung profitiert davon erheblich. Während die Fördersätze 2022 stark reduziert wurden, steigen sie ab 2024 wieder deutlich an. Wer seine alte Öl- oder Gasheizung durch eine moderne Pelletanlage ersetzt, erhält mindestens 30 % Grundförderung. Zusätzlich gibt es 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn die alte Anlage vollständig entfernt wird. Bei geringem Einkommen kann ein Bonus von weiteren 30 % beantragt werden.
Für besonders emissionsarme Pelletheizungen – mit einem Feinstaubausstoß von maximal 2,5 mg/m³ – gibt es zusätzlich 2.500 € Zuschuss. In Summe sind bis zu 23.500 € Förderung möglich. Damit gehört die Pelletheizung aktuell zu den am besten geförderten Heizsystemen in Deutschland. Wichtig ist: Die Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe ist nur erforderlich, wenn der Klimageschwindigkeitsbonus genutzt werden soll.
Kritikpunkte: CO₂, Feinstaub und Waldnutzung
Trotz der politischen Unterstützung bleibt die Pelletheizung umstritten. Die Hauptkritikpunkte betreffen den Ausstoß von Feinstaub und die langfristige CO₂-Bilanz. Zwar gilt die Verbrennung von Holzpellets grundsätzlich als CO₂-neutral, da nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie der Baum zuvor aufgenommen hat. Doch bei der Betrachtung der gesamten Vorkette – etwa durch Transport und Trocknung – entsteht zusätzlicher Energieverbrauch.
Hinzu kommt die Diskussion um die sogenannte „Kohlenstoffschuld“. Kritiker argumentieren, dass das beim Verbrennen freigesetzte CO₂ über Jahrzehnte in der Atmosphäre verbleibt, bevor es durch nachwachsende Bäume wieder gebunden wird. Vertreter der Forstwirtschaft widersprechen dem und verweisen auf den Kreislaufcharakter der Wälder. In Deutschland wird nur so viel Holz entnommen, wie nachwächst – der Kohlenstoffkreislauf bleibe also stabil.
Emissionsvergleich: Wie sauber sind Pelletheizungen wirklich?
Pelletheizungen erzeugen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen deutlich weniger CO₂, aber mehr Staubpartikel. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede bei den wichtigsten Emissionen:
| Heizsystem / Brennstoff | CO₂ | CH₄ | N₂O | SO₂ | NOX | Staub | CO |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pelletkessel | 18,316 | 0,030 | 0,002 | 0,049 | 0,428 | 0,067 | 0,574 |
| Scheitholzkessel | 14,2 | 0,058 | 0,002 | 0,025 | 0,458 | 0,118 | 2,030 |
| Pelletofen | 14,488 | 0,025 | 0,002 | 0,445 | 0,572 | 0,103 | 0,870 |
| Erdgas | 243,673 | 0,783 | 0,001 | 0,011 | 0,127 | 0,010 | 0,080 |
| Heizöl | 312,746 | 0,069 | 0,003 | 0,096 | 0,243 | 0,017 | 0,130 |
Quelle: Umweltbundesamt, Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2021
Die Zahlen verdeutlichen: Pelletheizungen verursachen nur einen Bruchteil des CO₂ von Gas oder Öl. Allerdings liegen ihre Staubemissionen deutlich höher. Dennoch erfüllen moderne Anlagen problemlos die Grenzwerte der 1. BImSchV. Seit 2012 sind die spezifischen Staubemissionen deutlich gesunken – dank technischer Verbesserungen wie Partikelfiltern und optimierter Verbrennung.
Bewertung durch Umweltbundesamt und Fachverbände
Das Umweltbundesamt (UBA) spricht sich nicht für ein Pelletheizungsverbot aus, sieht sie aber nicht als ideale Lösung für den Neubau. Im Altbau hingegen bleibt sie eine wichtige Option, wenn Wärmepumpen aufgrund der Bausubstanz nicht effizient arbeiten können. Holz sollte laut UBA vorrangig stofflich, also in der Holzverarbeitung, genutzt werden – energetisch nur ergänzend.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) bewertet das anders: Sie sieht in der Holzenergie einen zentralen Beitrag zur Wärmewende, insbesondere für Regionen mit begrenztem Zugang zu Stromnetzen. Beide Positionen verdeutlichen: Die Debatte um Nachhaltigkeit und Schadstoffemissionen wird auch in Zukunft weitergeführt werden. Entscheidend bleibt, dass Pelletanlagen effizient, emissionsarm und fachgerecht betrieben werden.
Fazit
Die Pelletheizung bleibt erlaubt und gefördert – ein klares Signal für Hausbesitzer, die auf erneuerbare Wärme setzen wollen. Trotz Kritik an Feinstaub und CO₂-Bilanz überzeugt sie durch Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen, stabile Betriebskosten und hohe Förderungen. Wer seine Heizung modernisieren möchte, findet in der Pelletheizung auch 2026 eine wirtschaftlich wie ökologisch vertretbare Lösung.
Quellen zum Thema Pelletheizung Verbot 2026:
- Heizungsfinder – Kommt ein Pelletheizung-Verbot 2024 oder 2025? (Aktuelle Gesetzeslage)
- Heizung.de – Holzheizungen verboten: Wahrheit oder Mythos? (Fokus auf GEG und BImSchV)
- ÖkoFEN – Heizen mit Pellets im neuen Heizungsgesetz GEG verankert (Industrieperspektive & GEG-Fakten)
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