Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Heizpflicht. Dennoch verpflichtet die Rechtsprechung Vermieter dazu, in der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April die Heizung in Betrieb zu nehmen. In dieser Zeit müssen Räume tagsüber auf etwa 20 bis 22 Grad beheizbar sein. Außerhalb dieser Periode besteht ebenfalls eine Heizpflicht, wenn es mehrere Tage hintereinander kalt ist. Die Regelungen sollen nicht nur Komfort sichern, sondern auch Schäden wie Schimmelbildung verhindern.

Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?
Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizperiode dauert vom 1. Oktober bis 30. April.
  • Tagsüber müssen etwa 20–22 °C erreicht werden können.
  • Unter 18 °C am Tag besteht auch außerhalb der Heizperiode Heizpflicht.
  • Nachts darf die Temperatur auf 17–18 °C fallen, bei Frost auch weniger.
  • Bei Heizungsausfall ist eine Mietminderung möglich.

Wann muss der Vermieter in Deutschland die Heizung einschalten?

In Deutschland müssen Vermieter während der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April heizen, sodass in den Wohnungen tagsüber Temperaturen von etwa 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden. Fällt die Temperatur außerhalb dieser Zeit über mehrere Stunden unter 18 Grad, besteht ebenfalls eine Heizpflicht, insbesondere bei anhaltender Kälte.

Heizperiode in Deutschland: Vom 1. Oktober bis 30. April

Die sogenannte Heizperiode ist kein gesetzlich festgeschriebener Zeitraum, sondern ergibt sich aus gängiger Rechtsprechung und mietrechtlicher Praxis. Sie beginnt in der Regel am 1. Oktober und endet am 30. April. In diesen Monaten müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungsanlage betriebsbereit ist und ausreichend Wärme liefert. Ziel ist es, die Raumtemperatur tagsüber zwischen 20 und 22 Grad Celsius zu halten.

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Diese Werte gelten als zumutbare Mindesttemperaturen, um Wohnräume komfortabel und gesundheitlich unbedenklich zu halten. Nachts darf die Temperatur leicht abgesenkt werden, solange sie nicht unter 17 bis 18 Grad fällt. In sehr kalten Nächten muss der Vermieter auch außerhalb der üblichen Heizzeiten volle Heizleistung ermöglichen. Diese Vorgaben beruhen auf Gerichtsurteilen, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Energieeinsparung und Mieterschutz schaffen sollen.

Heizpflicht außerhalb der Heizperiode

Auch außerhalb der Heizperiode kann eine Heizpflicht bestehen. Wenn die Raumtemperaturen tagsüber über mehrere Stunden unter 18 Grad sinken und kaltes Wetter für mehrere Tage vorhergesagt wird, müssen Vermieter die Heizung einschalten. Dies soll verhindern, dass Wohnungen auskühlen und Schäden entstehen. Selbst im Sommer kann diese Pflicht greifen, wenn außergewöhnlich niedrige Temperaturen herrschen.

Der Vermieter muss also flexibel reagieren und die Anlage bei Bedarf aktivieren. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag kein konkreter Zeitraum genannt wird. Entscheidend ist die tatsächliche Temperaturentwicklung und die Zumutbarkeit für die Bewohner.

Heizzeiten: Wann muss die Heizung laufen?

Die Heizungsanlage muss tagsüber zwischen etwa 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends betriebsbereit sein. In dieser Zeit muss die Wohnung auf die geforderte Temperatur gebracht werden können. Nachts ist eine geringere Heizleistung erlaubt, um Energie zu sparen.

Dennoch muss sichergestellt sein, dass die Temperatur nicht unter 17 bis 18 Grad fällt. Bei starkem Frost oder längeren Kältephasen muss auch nachts voll geheizt werden. Diese Regelung schützt vor Auskühlung der Wohnung und beugt Schäden an der Gebäudesubstanz vor. Die genaue Einstellung der Heizzeiten hängt von der technischen Ausstattung ab, etwa bei zentral gesteuerten Heizsystemen oder automatischen Thermostaten.

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Schimmel und Gebäudeschäden durch unzureichende Heizung

Eine ausreichende Beheizung ist nicht nur aus Komfortgründen wichtig, sondern schützt auch die Bausubstanz. Wenn Räume über längere Zeit zu kalt sind, kann sich Feuchtigkeit an Wänden und Decken niederschlagen. Das führt zu Schimmelbildung, die gesundheitsschädlich und teuer in der Sanierung ist.

Vermieter sind verpflichtet, durch funktionierende Heizsysteme solche Schäden zu vermeiden. Mieter wiederum müssen richtig lüften und heizen, um ihren Anteil zur Erhaltung der Wohnung beizutragen. Kommt es trotz angemessenen Heizens zu Feuchtigkeit, liegt die Verantwortung meist beim Vermieter. Diese Pflicht ist Teil der allgemeinen Instandhaltungspflicht gemäß § 535 BGB.

Mietminderung bei Heizungsausfall

Fällt die Heizung während der Heizperiode aus, können Mieter ihre Miete mindern. Voraussetzung ist, dass sie den Vermieter umgehend über den Defekt informieren. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab.

Wenn die Raumtemperatur deutlich unter 20 Grad sinkt, ist eine Minderung von 10 bis 20 Prozent üblich. Bei komplettem Heizungsausfall kann sie sogar höher ausfallen. Wichtig ist die Dokumentation: Mieter sollten Temperaturen notieren und gegebenenfalls Fotos machen. Der Vermieter muss den Schaden schnellstmöglich beheben. Tut er das nicht, kann der Mieter in akuten Fällen selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten vorstrecken.

Keine gesetzliche Heizpflicht, aber klare Rechtsprechung

Obwohl das Gesetz keine explizite Heizpflicht enthält, haben zahlreiche Gerichtsurteile klare Leitlinien geschaffen. Sie dienen dazu, Mieter vor unzumutbaren Wohnbedingungen zu schützen. Gerichte sehen eine Temperatur von rund 20 bis 22 Grad tagsüber als Standard an. Sinkt die Temperatur deutlich darunter, kann das als Mangel gelten.

Diese Auslegung orientiert sich an den Grundsätzen des Mietrechts, insbesondere an der Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem zum Wohnen geeigneten Zustand zu erhalten. Damit entsteht faktisch eine Heizpflicht, auch ohne ausdrücklichen Paragraphen. Diese Regelung gilt bundesweit und wird in der Rechtsprechung einheitlich bestätigt.

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Fazit

Auch ohne gesetzliche Heizpflicht sind Vermieter verpflichtet, in der Heizperiode für ausreichende Wärme zu sorgen. Mieter dürfen erwarten, dass ihre Wohnung angenehm beheizbar ist und keine Schäden entstehen. Wer rechtzeitig meldet, wenn die Heizung nicht funktioniert, kann seine Rechte effektiv durchsetzen. So bleibt das Zuhause auch im Winter komfortabel und schimmelfrei.

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