BAFA vs. KfW: Wo beantrage ich meine Heizungsförderung?

BAFA vs. KfW: Wo beantrage ich meine Heizungsförderung?

Seit 2024 wird die Heizungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausschließlich über die KfW-Bank abgewickelt. Das BAFA ist nur noch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Die KfW übernimmt dagegen die gesamte Förderung des Heizungstauschs, inklusive Zuschuss- und Kreditvarianten. Damit gilt: Wer seine Heizung modernisieren oder auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Antrag bei der KfW stellen – nicht mehr beim BAFA.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2024 ist die KfW für alle Heizungsförderungen zuständig.
  • Das BAFA fördert nur noch Maßnahmen an der Gebäudehülle.
  • Für den Heizungstausch ist das KfW-Produkt 458 relevant.
  • Antragstellung
    erfolgt online über „Meine KfW“.
  • Energieeffizienz-Experten müssen BzA und BnD bestätigen.

Wo beantrage ich die Heizungsförderung?

→ Die Heizungsförderung beantragst du 2025 ausschließlich bei der KfW-Bank über das Produkt 458, nicht mehr beim BAFA.

Zuständigkeit von BAFA und KfW im Überblick

Seit der Reform der BEG-Förderung im Jahr 2024 sind die Zuständigkeiten klar getrennt. Das BAFA kümmert sich nur noch um Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, während die KfW den gesamten Heizungstausch sowie Komplettsanierungen abwickelt. Das sorgt für mehr Transparenz und zentrale Bearbeitung über ein Portal.
Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung im Detail:

Programm Zuständig für Typische Maßnahmen Zuschuss 2025
BAFA Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Dämmung, Fenster, Türen) Dämmung, neue Fenster/Türen, Sonnenschutz bis 20 % Zuschuss [1][4]
KfW Heizungsförderung und ganzheitliche Sanierungen Heizungstausch, Effizienzhaus-Sanierungen bis 70 % Zuschuss bzw. 23.500 € + Ergänzungskredit [2][5]
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Wenn du also nur deine Heizung austauschen möchtest, läuft der Antrag über die KfW. Das BAFA ist nur noch relevant, wenn du Wände dämmst oder Fenster austauschst. Diese klare Trennung verhindert doppelte Förderanträge und sorgt für eine einfachere Abwicklung.

Heizungsförderung über die KfW: Produkt 458 im Detail

Das KfW-Produkt 458 ist die zentrale Anlaufstelle für private Hausbesitzer, die ihre Heizung modernisieren wollen. Die Förderung gilt für Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie oder Hybridlösungen. Um die Förderung zu beantragen, benötigst du eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen. Diese Bestätigung enthält eine BzA-ID, die du im Antrag angeben musst.

Der Ablauf ist klar geregelt:

Zuerst holst du die BzA ein, dann reichst du den Online-Antrag über das Portal „Meine KfW“ ein. Nach Erhalt der Förderzusage darfst du den Auftrag vergeben und die Arbeiten beginnen. Nach Abschluss erstellt der Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die für die Auszahlung notwendig ist. Durch diese Struktur wird sichergestellt, dass nur förderfähige und fachgerecht geplante Maßnahmen bezuschusst werden.

Bedeutung der BzA-ID und BnD in der Praxis

Die BzA-ID ist der zentrale Fördernachweis bei der KfW. Sie bestätigt, dass ein Energieeffizienz-Experte das Projekt geprüft und die Förderfähigkeit bestätigt hat. Ohne diese ID kann kein Antrag gestellt werden. Sie ist vergleichbar mit einem digitalen Fördercode.

Nach Umsetzung des Projekts folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese bestätigt, dass die Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde. Erst mit der BnD-ID erfolgt die Auszahlung. Beide Schritte sind zwingend notwendig, um die Förderung zu sichern. Damit schafft die KfW ein hohes Maß an Kontrolle und Transparenz, was die Qualität der Projekte langfristig verbessert.

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TPB-ID: Nur noch relevant für BAFA-Anträge

Die Technische Projektbeschreibung (TPB) spielt nur noch bei BAFA-Verfahren eine Rolle, etwa bei der Dämmung oder dem Austausch von Fenstern und Türen. Sie dient der technischen Dokumentation und wird vom Energieeffizienz-Experten erstellt. Nach dem Anlegen generiert das System automatisch eine TPB-ID, die bei der Antragstellung angegeben werden muss.

Die TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird durch die TPN-ID (Technischer Projektnachweis) ersetzt, sobald das Projekt abgeschlossen ist. Diese Struktur sorgt für Nachvollziehbarkeit und technische Dokumentation aller BAFA-Maßnahmen. Wer hingegen seine Heizung tauscht, benötigt keine TPB-ID – hier gilt ausschließlich die BzA-ID der KfW.

Unterschiede bei Antragstellung und Ablauf

Während die BAFA-Anträge weiterhin über das BAFA-Portal gestellt werden, läuft bei der KfW alles zentral über das digitale Portal „Meine KfW“. Die Nutzer können dort ihre Förderanträge hochladen, Unterlagen nachreichen und den Status einsehen. Im Gegensatz dazu bleibt der BAFA-Prozess papierlastiger und stärker von den Energieberatern abhängig. Die KfW vereinfacht die Abläufe durch automatisierte Prüfungen und eine schnelle Online-Kommunikation. Für Antragsteller bedeutet das weniger Wartezeit und eine bessere Nachvollziehbarkeit.

Zuschüsse und Kredite: Kombination bei der KfW möglich

Ein großer Vorteil der KfW-Förderung liegt in der Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Ergänzungskredit. Während das BAFA nur Zuschüsse vergibt, bietet die KfW eine flexible Förderung, die sich an den Gesamtkosten orientiert.

Für 2025 liegt die maximale Förderung bei 70 % bzw. 23.500 €, abhängig vom Heizungstyp und zusätzlichen Boni wie dem Klima-Geschwindigkeitsbonus. Dadurch können Eigentümer den Heizungstausch besser finanzieren und langfristig Heizkosten senken. Besonders bei Wärmepumpen und Hybridlösungen lohnt sich diese Kombination finanziell deutlich.

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Fazit

Seit 2024 läuft die Heizungsförderung nur noch über die KfW-Bank. Wer seine Heizung modernisieren will, muss den Antrag über das KfW-Produkt 458 stellen und eine BzA-ID einreichen. Das BAFA bleibt nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Damit ist die Förderung klar strukturiert, digitalisiert und effizienter als zuvor – ein großer Schritt für die Energiewende im Gebäudebereich.

Quellen zur Beantragung der Heizungsförderung:

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