Austauschpflicht Heizung: Das gilt jetzt

Die Austauschpflicht für Heizungen betrifft viele Hausbesitzer in Deutschland. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen alte Öl- und Gasheizungen, die über 30 Jahre alt sind, ersetzt werden. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den Umstieg auf klimafreundliche Technologien zu fördern. Doch nicht jede Anlage ist betroffen, und es gibt attraktive Förderprogramme, die den Wechsel erleichtern. Hier erfährst du, welche Heizungen du austauschen musst, welche Ausnahmen gelten und welche Systeme künftig erlaubt sind.

Austauschpflicht Heizung: Das gilt jetzt
Austauschpflicht Heizung: Das gilt jetzt

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (§ 72 GEG).
  • Fossile Heizsysteme dürfen nur noch bis 2044 betrieben werden.
  • Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Pflicht ausgenommen.
  • Neue Heizungen müssen künftig zu mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen.
  • Staatliche Förderung ermöglicht Zuschüsse von bis zu 85 %.

Was bedeutet die Austauschpflicht für Heizungen in Deutschland?

Die Austauschpflicht nach § 72 GEG schreibt vor, dass Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, stillgelegt und ersetzt werden müssen. Damit soll der CO₂-Ausstoß reduziert und der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor erhöht werden.

Gesetzliche Grundlage: § 72 GEG und die 30-Jahres-Regel

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die rechtliche Basis der Austauschpflicht. Nach § 72 GEG müssen Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und vor mehr als 30 Jahren eingebaut wurden, außer Betrieb genommen werden. Die Regel betrifft vor allem Konstanttemperaturkessel, die ineffizient arbeiten. Fossile Heizsysteme dürfen zudem nur bis 2044 weiterlaufen.

Das genaue Baujahr deiner Heizung findest du auf dem Typenschild am Kessel. Eigentümer sollten prüfen, ob ihre Anlage unter die Regel fällt. Dabei ist das Einbaudatum entscheidend, nicht das Produktionsjahr. Wer eine modernisierte Anlage besitzt, sollte außerdem die Effizienzklasse prüfen. Die Austauschpflicht gilt bundesweit und wird durch Energieberater oder Schornsteinfeger kontrolliert.

Ausnahmen von der Austauschpflicht

Nicht jede alte Heizung muss ausgetauscht werden. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind ausdrücklich ausgenommen, da sie energieeffizient arbeiten. Auch Heizungen mit weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Leistung fallen nicht unter die Regel. Gleiches gilt für Anlagen, die ausschließlich Warmwasser erzeugen oder Sonderbrennstoffe nutzen.

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Zudem besteht eine Eigentümerausnahme: Wer seit dem 1. Februar 2002 selbst im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist befreit. Wird das Haus jedoch verkauft, vererbt oder verschenkt, muss die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer die alte Heizung innerhalb von zwei Jahren austauschen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt, um Modernisierungen zu beschleunigen.

Welche Heizungen dürfen neu eingebaut werden?

Beim Heizungstausch steht eine breite Auswahl moderner Systeme zur Verfügung. Besonders effizient sind Wärmepumpen, etwa Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Modelle. Sie nutzen Umweltwärme und gelten als zukunftssichere Lösung. Auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Alternativ sind Solarthermieanlagen, Hybridheizungen, Pellet- oder Biomasseheizungen erlaubt.

Gasheizungen mit H₂-ready-Technologie dürfen eingebaut werden, wenn sie später auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden können. Elektrische Heizsysteme sind ebenfalls zulässig, spielen aber vor allem in gut gedämmten Gebäuden eine Rolle. Ab 2024 müssen alle neuen Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie einsetzen. Für Bestandsgebäude gilt dies nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung.

Tabelle: Zulässige Heizsysteme nach GEG

Heizsystem Erlaubt laut GEG Anteil erneuerbarer Energie
Wärmepumpe ✅ Ja 100 %
Fernwärme ✅ Ja variabel
Solarthermie ✅ Ja 65 %+
Biomasse/Pellets ✅ Ja 100 %
Gas (H₂-ready) ✅ Ja, wenn später Wasserstoffbetrieb variabel
Elektrische Heizung ✅ Ja, bei guter Dämmung 100 %

Förderung für den Heizungstausch (BEG / KfW)

Die Bundesregierung unterstützt den Heizungstausch durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zuschüsse gibt es für Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse- und Wasserstoffheizungen. Der sogenannte Geschwindigkeitsbonus wird gewährt, wenn alte Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden, die über 20 Jahre alt sind.

Zusätzlich gibt es einen Effizienzbonus für besonders nachhaltige Systeme sowie einen Einkommensbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €. Insgesamt können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Mit Boni sind sogar 85 % möglich, wobei die maximal förderfähige Summe bei 30.000 € liegt. Wichtig ist, den Förderantrag vor dem Kauf oder der Installation der neuen Anlage zu stellen. Nur dann bleibt die Förderung gültig.

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Schritt-für-Schritt: So gehst du richtig vor

Zuerst solltest du das Alter deiner Heizung prüfen. Das Typenschild am Kessel enthält alle wichtigen Angaben. Im nächsten Schritt überprüfst du, ob eine Ausnahme für dich gilt. Ist deine Heizung austauschpflichtig, lohnt sich eine frühzeitige Planung.

Vergleiche verschiedene Heiztechnologien und lass dich von einem Energieberater beraten. Achte auf Förderfristen, um maximale Zuschüsse zu sichern. Wähle dann das System, das zu deinem Haus, deinem Heizbedarf und deinem Budget passt. Nach der Antragstellung kannst du die Installation beauftragen. Eine gut geplante Modernisierung spart nicht nur Energie, sondern senkt langfristig die Heizkosten erheblich.

Warum sich eine Wärmepumpe besonders lohnt

Wärmepumpen gelten als das effizienteste Heizsystem der Zukunft. Sie wandeln Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser in Heizenergie um und benötigen dafür nur wenig Strom. Im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen reduzieren sie den CO₂-Ausstoß drastisch. Zudem profitieren Hausbesitzer von niedrigen Betriebskosten und hohen staatlichen Zuschüssen.

Eine moderne Wärmepumpe erreicht Wirkungsgrade von bis zu 400 %, was bedeutet, dass aus 1 kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme entstehen. Gerade in gut gedämmten Gebäuden oder bei Sanierungen sind sie die nachhaltigste Lösung. Auch Kombinationen mit Photovoltaik sind möglich, um die Stromkosten weiter zu senken.

Zukunft der Heizungspflicht: Was bis 2044 gilt

Bis spätestens 2044 müssen alle fossilen Heizsysteme stillgelegt werden. Das betrifft sowohl Öl- als auch Gasheizungen. Danach dürfen nur noch Anlagen betrieben werden, die überwiegend erneuerbare Energie nutzen. Die Bundesregierung setzt damit klare Ziele für die Energiewende im Gebäudesektor. Schon ab 2024 gelten strengere Effizienzanforderungen für Neubauten.

Für Bestandsgebäude ist die kommunale Wärmeplanung entscheidend: Erst wenn sie abgeschlossen ist, greift die Pflicht zum Heizungstausch. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig informieren und Modernisierungen planen. Wer rechtzeitig handelt, kann Förderungen optimal nutzen und steigende Energiekosten vermeiden.

Fazit

Die Austauschpflicht für Heizungen nach § 72 GEG betrifft viele Hausbesitzer, bietet aber auch große Chancen. Wer jetzt modernisiert, spart langfristig Energie, CO₂ und Kosten. Durch attraktive Förderprogramme wird der Umstieg auf Wärmepumpen und andere erneuerbare Heizsysteme stark erleichtert. Mit einer guten Planung sicherst du dir finanzielle Vorteile und machst dein Zuhause fit für die Zukunft.


10 FAQs zur Austauschpflicht für Heizungen:

Wann muss ich meine alte Heizung austauschen?

Generell müssen Konstanttemperaturkessel für Öl oder Gas, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Für neue Eigentümer gilt diese Pflicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf, falls eine Austauschpflicht besteht.

Gelten die Austauschpflichten auch für Niedertemperatur- und Brennwertkessel?

Nein, Niedertemperatur- und moderne Brennwertkessel sind explizit von der 30-jährigen Austauschpflicht ausgenommen, da sie effizienter arbeiten. Die Pflicht betrifft primär ältere, ineffiziente Konstanttemperaturtechnik.

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Wie lange darf ich meine bestehende Gas- oder Ölheizung noch betreiben?

Bestehende, funktionstüchtige Gas- und Ölheizungen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden. Spätestens am 31. Dezember 2044 dürfen Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, nicht mehr genutzt werden.

Was passiert, wenn meine alte Heizung kaputtgeht?

Geht eine über 30 Jahre alte, austauschpflichtige Heizung irreparabel kaputt, muss sie durch eine Heizung ersetzt werden, die die 65%-Regel der erneuerbaren Energien erfüllt. Falls die kommunale Wärmeplanung noch nicht vorliegt, gibt es Übergangsregelungen für den Einbau von Übergangslösungen.

Gibt es Ausnahmen von der Austauschpflicht für selbstnutzende Eigentümer?

Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die diese seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind vorerst von der 30-Jahres-Austauschpflicht befreit. Diese Ausnahme entfällt jedoch bei einem späteren Eigentümerwechsel.

Was bedeutet die 65%-Regel beim Einbau einer neuen Heizung?

Neue Heizungen müssen ab bestimmten Fristen (abhängig von der Kommunalgröße) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies schließt Optionen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz ein.

Was ist, wenn mein Haus an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann?

Wenn ein Anschluss an ein kommunales Wärme- oder Fernwärmenetz möglich ist, kann eine andere Heizungslösung eingebaut werden, sofern ein Liefervertrag abgeschlossen wird, der die Versorgung mit 65% EE-Anteil oder Abwärme garantiert. Hier gibt es oft eine verlängerte Frist von bis zu zehn Jahren für den Umstieg.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haus kürzlich gekauft habe?

Wenn Sie das Haus durch Kauf, Erbe oder Schenkung übernommen haben und die alte Heizung die Austauschpflichtkriterien erfüllt, haben Sie zwei Jahre Zeit, um diese gegen eine konforme Heizung auszutauschen. Die Ausnahme für selbstnutzende Eigentümer gilt erst bei einer Selbstnutzung ab dem Zeitpunkt des Erwerbs.

Gilt die Austauschpflicht auch für Mehrfamilienhäuser?

Ja, die Austauschpflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten grundsätzlich auch für Mehrfamilienhäuser. Bei Gasetagenheizungen können sich längere Übergangsfristen ergeben, um auf eine zentrale Lösung umzustellen.

Werden besonders hohe Kosten für den Heizungstausch anerkannt?

In sogenannten Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Einbau einer erneuerbaren Heizung befreit werden, wenn die Kosten den Wert des Hauses übersteigen würden. Auch persönliche Umstände wie Pflegebedürftigkeit oder der Bezug von Sozialleistungen können eine Befreiungsgrundlage darstellen.

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