Feuerstättenschau

Feuerstättenschau: Pflicht für Sicherheit und Brandschutz

Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich verpflichtende Sicherheitsprüfung für Heizungen, Öfen und Kamine in Deutschland. Sie dient nicht nur dem vorbeugenden Brandschutz, sondern auch dem Erhalt der Betriebssicherheit und Energieeffizienz in Wohngebäuden. Durchgeführt wird sie von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger – unabhängig von anderen Wartungsarbeiten. Die regelmäßige Kontrolle deckt sicherheitsrelevante Mängel auf und stellt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher. Wer die Schau ignoriert, riskiert Bußgelder oder sogar eine zwangsweise Durchführung.

Das Wichtigste in Kürze zur Feuerstättenschau

  • Pflicht für Eigentümer: Alle Eigentümer sind gesetzlich zur Durchführung der Feuerstättenschau verpflichtet.
  • Umfassende Kontrolle: Feuerstätten, Abgaswege, Lüftung und bauliche Sicherheit werden überprüft.
  • Klare Rechtsgrundlage: SchfHwG, 1. BImSchV, KÜO und Landesbauordnungen bilden den gesetzlichen Rahmen.
  • Rechtsverbindlicher Bescheid: Der Schornsteinfeger erlässt einen verbindlichen Feuerstättenbescheid mit allen Prüffristen.
  • Folgen bei Missachtung: Verweigerung kann Bußgelder, Zwangsmaßnahmen und Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Was wird bei der Feuerstättenschau geprüft?

Bei der Feuerstättenschau prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Feuerstätten, Abgasanlagen, Lüftungseinrichtungen, bauliche Brandschutzmaßnahmen und Betriebsunterlagen. Ziel ist es, Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und einen rechtssicheren Feuerstättenbescheid zu erstellen.

Gesetzliche Grundlagen der Feuerstättenschau

Die rechtliche Basis für die Feuerstättenschau bildet das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). Es verpflichtet Haus- und Wohnungseigentümer, die Schau mindestens alle drei bis spätestens alle fünf Jahre zu dulden. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt diese Maßnahme unabhängig von anderen Schornsteinfegerarbeiten durch. Ergänzt wird das Gesetz durch die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), die Grenzwerte für Schadstoffe sowie technische Anforderungen regelt. Auch die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie Landesbauordnungen sind relevant. Zusammen schaffen diese Vorschriften ein rechtsverbindliches Fundament für einen sicheren Betrieb von Heizungs- und Abgasanlagen.

Tabelle: Überblick über zentrale Vorschriften

Gesetz/Verordnung Zuständigkeit Relevanz für Feuerstättenschau Wichtige Paragrafen
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) Bundesweit Pflicht, Ablauf, Bezirksschornsteinfeger § 14, § 14a
Verordnung über kleine Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Bundesweit Emissionswerte, Betrieb und technische Anforderungen § 1 ff., insbesondere § 2–5
Landesbauordnungen Länderweise unterschiedlich Brandschutz, bauliche Voraussetzungen Brandschutz: § 41 MBO*
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) Bundesweit Zuständigkeit und Intervalle für Überprüfungen § 1 ff.; Anlage 1

*MBO = Musterbauordnung; die genaue Paragrafennummer kann je nach Bundesland variieren.

So läuft eine Feuerstättenschau ab

Zu Beginn der Feuerstättenschau verschafft sich der Schornsteinfeger Zugang zu allen feuerungsrelevanten Räumen des Hauses. Dabei kontrolliert er sämtliche Feuerstätten, Abgasanlagen und Lüftungseinrichtungen. Ziel ist es, mögliche Sicherheitsmängel oder technische Defekte zu erkennen. Besonders wichtig ist die Prüfung auf korrekte Installation, ordnungsgemäßen Betrieb und ausreichende Wartung. Entdeckt der Schornsteinfeger Mängel, dokumentiert er diese und informiert den Eigentümer. Abschließend wird ein Feuerstättenbescheid ausgestellt. Darin sind alle notwendigen Kehr-, Prüf- und Messarbeiten sowie deren Fristen aufgeführt. Dieser Bescheid hat behördlichen Charakter und ist rechtsverbindlich umzusetzen.

Unterschiede zur Kehrung und Emissionsmessung

Im Gegensatz zu regelmäßigen Kehr- und Messarbeiten ist die Feuerstättenschau umfassender und seltener. Während Kehrarbeiten vorrangig auf die Entfernung von Ruß und anderen Ablagerungen zielen und Messarbeiten die Emissionswerte erfassen, dient die Feuerstättenschau der ganzheitlichen Zustandsbeurteilung. Sie wird ausschließlich durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt und findet in der Regel alle drei bis vier Jahre statt. Sie kann nicht durch Privatfirmen oder den Eigentümer ersetzt werden. Ihre Durchführung ist gesetzlich verpflichtend und unabhängig von Wartungsverträgen mit Heizungsfirmen.

Was genau wird bei der Feuerstättenschau geprüft?

Die Prüfung umfasst sowohl technische als auch bauliche Aspekte. Im Fokus stehen die Sicherheit, Funktionalität und Umweltverträglichkeit der Feuerungsanlagen. Der Schornsteinfeger kontrolliert folgende Bereiche:

Überprüfter Punkt Beschreibung
Feuerstätten Öfen, Heizungen, Kamine
Abgasanlagen Schornsteine, Abgasrohre
Zuluft / Abluft Lüftungsführung und deren Funktion
Bauliche Gegebenheiten Brandschutzwände, Abstände, Installationsort
Betriebsunterlagen Prüfprotokolle, Wartungsnachweise

Diese Kontrolle hilft, Sicherheitslücken zu schließen und Energieverluste zu vermeiden. Auch Brandschutzmängel in der Bauausführung können aufgedeckt werden.

Rechte und Pflichten der Eigentümer

Haus- und Wohnungseigentümer haben eine klare gesetzliche Verantwortung. Sie müssen dem Schornsteinfeger Zutritt zum Gebäude gewähren. Wird der Zugang verweigert, kann dies zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem sind die im Feuerstättenbescheid festgelegten Maßnahmen innerhalb der genannten Fristen umzusetzen. Die Kosten für die Schau trägt der Eigentümer selbst. Diese variieren je nach Region und Aufwand. Eigentümer sind auch dafür verantwortlich, dass etwaige bauliche Änderungen an Feuerstätten rechtzeitig gemeldet werden. Auch beim Wechsel von Heizsystemen besteht eine Anzeigepflicht. Die enge Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfeger schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern erhöht auch die Betriebssicherheit der gesamten Anlage.

Folgen bei Missachtung der Feuerstättenschau

Die Nichtdurchführung der Feuerstättenschau ist keine Bagatelle. Wird der Zugang verweigert oder die Umsetzung des Feuerstättenbescheids ignoriert, drohen Bußgelder. In schweren Fällen kann die zuständige Behörde die Durchführung der Schau zwangsweise durchsetzen. Zudem entfällt bei wiederholtem Verstoß die Haftungsfreistellung durch Versicherungen im Schadensfall. Das kann teuer werden. Die Schau dient nicht nur dem Schutz Dritter, sondern schützt vor allem die Bewohner selbst. Der Brandschutz ist ein hohes Gut. Deshalb sind die gesetzlichen Vorschriften so streng. Wer die Feuerstättenschau ernst nimmt, beugt nicht nur Gefahren vor, sondern spart im Zweifel auch langfristig Kosten für größere Reparaturen.

🔥 Was kostet eine Feuerstättenschau und wer zahlt?

Die Kosten für die Feuerstättenschau trägt grundsätzlich der Eigentümer. Die Höhe variiert je nach Region, Aufwand und Anzahl der zu prüfenden Feuerungsanlagen. In ländlichen Gebieten liegen die Gebühren häufig zwischen 40 und 60 €, in Städten können sie bis zu 100 € betragen. Hinzu kommen eventuell Fahrtkosten oder Gebühren für zusätzliche Prüfaufgaben, etwa bei komplizierten Anlagen. Da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt, ist die Gebühr in der Regel nicht verhandelbar. Die Gebührenordnung wird von den Bundesländern festgelegt und regelmäßig angepasst. Eine transparente Rechnung mit klarer Leistungsbeschreibung ist Pflicht. Mieter müssen die Feuerstättenschau nicht zahlen, es sei denn, der Vermieter legt die Kosten über die Betriebskostenabrechnung rechtmäßig um.

🧯 Welche Mängel werden bei der Feuerstättenschau am häufigsten festgestellt?

Typische Mängel, die bei der Feuerstättenschau auffallen, betreffen oft verstopfte Abgaswege, unzureichende Lüftung oder falsch montierte Kamine. Auch bauliche Probleme wie fehlende Brandschutzabstände oder unsachgemäße Wanddurchführungen gehören zu den häufigsten Beanstandungen. Bei älteren Heizungen werden zudem oft keine aktuellen Wartungsnachweise oder Emissionsmessungen vorgelegt. In Neubauten sind es dagegen oft Installationsfehler oder die fehlende Anzeige neuer Heizsysteme. In allen Fällen muss der Eigentümer nachbessern – die Fristen dafür sind im Feuerstättenbescheid genau geregelt. Werden die Mängel nicht behoben, kann die Anlage stillgelegt werden. Diese Kontrolle schützt nicht nur die Bewohner, sondern auch Nachbarn und Umwelt.

🛠️ Wie kann man sich auf eine Feuerstättenschau vorbereiten?

Eigentümer können die Feuerstättenschau aktiv vorbereiten, um Komplikationen zu vermeiden. Dazu gehört, dem Schornsteinfeger ungehinderten Zugang zu allen relevanten Räumen zu ermöglichen. Alle Betriebsunterlagen wie Wartungsprotokolle oder Prüfberichte sollten griffbereit liegen. Vor allem bei baulichen Veränderungen – etwa durch den Einbau eines neuen Ofens – sollten entsprechende Unterlagen vorhanden sein. Empfehlenswert ist auch eine Sichtprüfung der Anlage im Vorfeld: Sind Abgasrohre dicht? Gibt es sichtbare Schäden? Eine Wartung der Heizungsanlage vor dem Termin kann helfen, Mängel zu vermeiden. Wer sich gut vorbereitet, spart Zeit, Nerven und möglicherweise auch Geld.

🏠 Was gilt für Mieterinnen und Mieter bei der Feuerstättenschau?

Auch wenn die Pflicht zur Durchführung der Feuerstättenschau beim Eigentümer liegt, können Mieter betroffen sein. Sie sind verpflichtet, dem Schornsteinfeger Zugang zu ihren Wohnräumen zu gewähren, sofern sich dort feuerungsrelevante Anlagen befinden. Wird der Zugang verweigert, muss der Vermieter die Durchsetzung notfalls rechtlich erwirken. Mieter sollten zudem wissen, dass die Schau nicht in jedem Fall über die Nebenkosten abgerechnet werden darf – dies ist nur zulässig, wenn es vertraglich im Mietvertrag geregelt ist. Auch die Wartungspflicht für Geräte wie Kaminöfen liegt in der Regel beim Eigentümer. In Zweifelsfällen hilft ein Blick in den Mietvertrag oder eine rechtliche Beratung.

💡 Welche Rolle spielt die Feuerstättenschau bei modernen Heizsystemen?

Mit dem wachsenden Einsatz von Wärmepumpen, Pelletheizungen und hybriden Systemen verändert sich auch der Fokus der Feuerstättenschau. Zwar entfällt bei Wärmepumpen oft die Prüfung klassischer Abgasanlagen – dennoch kann eine Feuerstättenschau nötig sein, wenn weitere Feuerstätten im Haus existieren. Bei Pelletheizungen oder Kaminöfen bleibt die Prüfung zentral, insbesondere wegen des höheren Risikos für Rußbildung und Fehlbedienung. Auch kombinierte Systeme mit Solarthermie und Gasthermen müssen regelmäßig auf Sicherheits- und Effizienzstandards überprüft werden. Der Bezirksschornsteinfeger kennt die Besonderheiten moderner Technik und prüft entsprechend angepasst. So bleibt die Schau ein wichtiger Baustein für sicheren Betrieb und Umweltschutz – auch im Zeitalter der Energiewende.

Fazit

Die Feuerstättenschau ist keine reine Formsache, sondern eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung von Sicherheit und Umweltverträglichkeit im Wohnbereich. Sie schützt vor Brandgefahren, Kohlenmonoxidunfällen und unnötigen Energiekosten. Für Eigentümer ist sie Pflicht, für Bewohner ein Gewinn. Wer informiert ist und handelt, vermeidet Sanktionen und sichert langfristig den Werterhalt der Immobilie.

Quellen:

  1. § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) – Feuerstättenschau
  2. Verivox – Feuerstättenschau: Kosten, Intervall & Tätigkeit
  3. Bundesministerium für Umwelt: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

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